Wenn die Krankenversicherungskarte nicht vorliegt, dann stellen wir die erbrachten Leistungen privat in Rechnung. Sobald die Krankenversichertenkarte rechtzeitig vor dem Quartalsende nachgereicht wird, muss die Privatrechnung nicht bezahlt werden.
Die Leistungen für Privatpatienten sind in der Regel ebenfalls durch ihre Krankenversicherung gedeckt. Antragspflichtige Leistungen werden von uns nur in Ausnahmefällen erbracht. Dies wird mit den Eltern dann besprochen und ein entsprechender Antrag bei der Kasse gestellt.